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Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG
Fortune bleibt Im Jahr 2010 operativ 29. Dezember 2009 – Fortune Management Inc. (General Standard, ISIN USU026281027, SIN: A0BLYY) informiert, dass die Gesellschaft über das Jahresende 2009 hinaus auch in 2010 hinein in Übereinstimmung mit dem zwischen ihren früheren Bond- und Loannote-Haltern im Jahr 2008 abgeschlossenen Restrukturierungsabkommen operativ sein wird. Dies wurde möglich durch die Einhaltung strikter Budgetdisziplin, der frühen Umsetzung von Kostensparmassnahmen sowie der Verschiebung von Ausgaben ins Jahr 2010.
So bleibt Fortune operative Partei in den verschiedenen aktiv geführten Gerichtsverfahren. Die erste Verhandlung in der Klage über CHF 17.5 Millionen gegen Stanford (Suisse) Ltd. in Zürich ist auf den 20. Mai 2010 angesetzt. Die Anklage in der Strafuntersuchung gegen einen früheren Leiter sowie mehreren Mitarbeitern einer Vermögensverwaltung der Fortune wird im Frühjahr erwartet. Die Entscheidung des Supreme Court in Delaware in der Verteidigung gegen den HLSP-Rekurs wird ebenfalls in den ersten Wochen von 2010 erwartet. Das Gericht hatte die HLSP-Klage in erster Instanz vollumfänglich abgewiesen.
Ebenfalls wird Fortune in der Lage sein, ihr Joint Venture mit FSEM in den Vereinigten Arabischen Emiraten weiterhin aktiv zu unterstützen, welches momentan den möglichen Einfluss der Dubai-Krise auf sein Geschäft evaluiert.
(Ende der Ad-Hoc Mitteilung)
Profil der FORTUNE Management Inc.: FORTUNE Management Inc. ist an der Deutschen Börse in Frankfurt im Geregelten Markt (General Standard) unter dem Symbol: FMI1 (ISIN: USU 026281027) und an der Nasdaq Dubai gelistet.
Kontakt: Thomas Luber FORTUNE Management Inc. Phone +49 69 9441 8069 IR@fortune-management.com c/o Fortune Services AG Bahnhofstrasse 10, P.O. Box 324 CH-6301 Zug
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